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Überschrift:Mit VELUX auf der sicheren Seite
Inhalt:Bald wird in Immobilienanzeigen so selbstverständlich mit dem
Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen geworben wie heute mit den
Energie-Effizienzklassen bei Kühlschränken und Waschmaschinen. Denn am 1.
Februar 2002 tritt die lang diskutierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in
Kraft. Für Neubauten wird der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard zur
Regel, und auch im Altbaubestand werden beträchtliche noch bestehende
Einsparpotenziale aktiviert. Bauprodukte, die für eine effektive Dämmung
sorgen, gewinnen damit an Bedeutung. Insgesamt wird durch das neue Regelwerk
der Verbrauch von Öl, Gas und Strom nachhaltig reduziert und der CO2-Ausstoß
wirksam verringert - ein ökologisch wie ökonomisch sinnvolles Ziel.

Dass der Umweltschutz nicht bei der Verwendung von FCKW-freiem Haarspray und
sparsamen Halogenlampen aufhört, sondern schon lange auch ein Thema für
Hausbesitzer und Bauherren ist, zeigt ein Blick auf die Vorläufer der EnEV.
Die erste Wärmeschutzverordnung (WSVO) für die Bundesrepublik Deutschland
trat vor über 20 Jahren, im August 1977, in Kraft. 1978 folgte eine
Verordnung für umweltgerechtere Heizungsanlagen. Beide Verordnungen wurden
im Laufe der Jahre mehrfach novelliert. Auch international gewann der
Umweltschutz an Bedeutung, wie zuletzt die Diskussionen und Beschlüsse auf
dem Weltklimagipfel 2001 in Bonn zeigten. Die EnEV bündelt nun bislang
nebeneinander bestehende Bestimmungen und setzt einmal mehr höhere
Standards.

Gesamt-Energiebilanz eines Gebäudes zukünftig entscheidend

Welche Veränderungen bringt die EnEV nun für Bauherren? Bei Neubauten ist
künftig ein Energieverbrauch von sieben Litern Heizöl pro Quadratmeter
Wohnfläche im Jahr die Grenze. Das entspricht dem Standard des
Niedrigenergie- oder "Sieben-Liter-Hauses" und einer Senkung des
Heizwärmebedarfs um ein Drittel gegenüber den vorher geltenden
Anforderungen. Bei der Bewertung eines Gebäudes verfolgt die neue Verordnung
ein energetisch ganzheitliches Konzept. Es werden nicht mehr die Heizung
oder die Wärmedämmung der Wände gesondert berechnet, ausschlaggebend ist
allein die gesamte Energiebilanz des Hauses - auch unter Einbeziehung von
Heizverlusten. Die EnEV zeigt hier eine Vielzahl von Einspar-Alternativen
auf, die miteinander verrechenbar sind. Damit bleibt Bauherren und Planern
freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die vorgegebenen Zielwerte
erreichen: sei es durch verstärkten Wärmeschutz, anspruchsvollere
Anlagentechnik, den Einsatz erneuerbarer Energien oder Konzepte zur
Wärmerückgewinnung. In einem Energiebedarfsausweis werden die wichtigsten
Informationen zu den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes künftig
festgehalten - nicht zuletzt zur größeren Transparenz für Gebäudeeigentümer
und Mieter sowie als Anreiz, weitere Energiesparanstrengungen zu
unternehmen.

Einsparmöglichkeiten besonders bei Altbauten

Das größte Einsparpotenzial liegt im vorhandenen Baubestand. Bei anstehenden
Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen gilt es, die Möglichkeiten voll
auszuschöpfen. Die EnEV verpflichtet Gebäudebesitzer in bestimmten Bereichen
aber auch, Altbauten nachzurüsten. Das betrifft in den nächsten Jahren vor
allem die Erneuerung ineffizienter Heizkessel sowie die Dämmung von
Rohrleitungen und Geschossdecken. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten
bestehen u. a. beim Dach, aber auch bei Wänden und Fenstern. Diese verfügen
im Vergleich zu Massivbaustoffen naturgemäß über einen höheren
Wärmedurchgangswert. Die Zeiten, in denen sie als Achillesferse des Hauses
galten, sind allerdings vorbei.

Exzellente Dämmwerte durch innovative Dachwohnfenster

VELUX Dachwohnfenster übertreffen beispielsweise bereits seit Mitte 2000 die
Anforderungen der EnEV. Seit Juni 2001 gibt es auch ein Dachwohnfenster für
den Einsatz in extrem energieeffizienten Passivhäusern. Das GGL "FAVORIT
ENERGY" verfügt über den zurzeit besten Wärmedurchgangswert für
Dachwohnfenster von UDFF = kDFF = 0,8 W/(m2K). Werden über Nacht die
Rollläden herunter gelassen, lässt sich dieser Wert sogar noch weiter
verbessern. Die von renommierten Instituten bestätigten Kennwerte
erleichtern es zudem, an öffentliche Fördergelder heranzukommen. Insgesamt
verknüpfen VELUX Dachwohnfenster zeitgemäße Energieeffizienz mit viel Licht,
Luft und einem schönen Ausblick. Bewohner von Dachgeschossen können damit
gelassen den hohen Ansprüchen des "Gebäude-TÜVs" entgegensehen.

Weitere Informationen zum Thema Energiesparen unterm Dach erhalten Sie über
die VELUX Kundenbetreuung, die Sie montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr
unter der Rufnummer 0180/3 33 33 99 erreichen, oder im Internet unter
www.VELUX.de.


Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Überblick

Allgemeines
- Titel der Bundesverordnung: "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung -
EnEV)"
- Verabschiedung EnEV am 16.11.2001 durch den Bundestag nach jahrelanger
Diskussion in verschiedenen Gremien und Verbänden
- Bündelung der derzeit geltenden Wärmeschutzverordnung von 1995 und der
Heizanlagen-Verordnung von 1998
- In-Kraft-Treten der EnEV am 1. Februar 2002

Neubau
Ab dem 01.02.2002 gelten folgende Bestimmungen:
- Niedrigenergiehaus ("Sieben-Liter-Haus") wird Standard
- Senkung des maximal zulässigen Heizenergiebedarfs um durchschnittlich 30
Prozent
- Berechnung basiert auf der Gesamtbilanz des Heizenergiebedarfs
- Einführung eines Energiebedarfsausweises

Gebäudebestand
Bis zum 31.12.2006 müssen folgende Auflagen erfüllt sein:
- Austausch von Gas- und Öl-Heizkesseln von vor 01.10.1978 (bei Erneuerung
des Brenners nach dem 01.11.1996 Austausch bis 31.12.2008)
- Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie von Armaturen
in nicht beheizten Räumen
- Dämmung zugänglicher, nicht ausbaufähiger oberster Geschossdecken von
beheizten Räumen
- größtmögliche Verbesserung der energetischen Qualität eines Hauses bei
Modernisierungsmaßnahmen

Informationen zur EnEV, zu Fördermöglichkeiten und energieeffizientem Bauen
bei der Deutschen Energie Agentur (dena) unter
www.deutsche-energie-agentur.de
Link: 
EMail: 

Bitte beachten Sie, das die hier geschriebenen News nicht im Verantwortungsbereich von zimmererforum.de steht.

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