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Bald wird in Immobilienanzeigen so selbstverständlich mit dem Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen geworben wie heute mit den Energie-Effizienzklassen bei Kühlschränken und Waschmaschinen. Denn am 1. Februar 2002 tritt die lang diskutierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Für Neubauten wird der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel, und auch im Altbaubestand werden beträchtliche noch bestehende Einsparpotenziale aktiviert. Bauprodukte, die für eine effektive Dämmung sorgen, gewinnen damit an Bedeutung. Insgesamt wird durch das neue Regelwerk der Verbrauch von Öl, Gas und Strom nachhaltig reduziert und der CO2-Ausstoß wirksam verringert - ein ökologisch wie ökonomisch sinnvolles Ziel.
Dass der Umweltschutz nicht bei der Verwendung von FCKW-freiem Haarspray und sparsamen Halogenlampen aufhört, sondern schon lange auch ein Thema für Hausbesitzer und Bauherren ist, zeigt ein Blick auf die Vorläufer der EnEV. Die erste Wärmeschutzverordnung (WSVO) für die Bundesrepublik Deutschland trat vor über 20 Jahren, im August 1977, in Kraft. 1978 folgte eine Verordnung für umweltgerechtere Heizungsanlagen. Beide Verordnungen wurden im Laufe der Jahre mehrfach novelliert. Auch international gewann der Umweltschutz an Bedeutung, wie zuletzt die Diskussionen und Beschlüsse auf dem Weltklimagipfel 2001 in Bonn zeigten. Die EnEV bündelt nun bislang nebeneinander bestehende Bestimmungen und setzt einmal mehr höhere Standards.
Gesamt-Energiebilanz eines Gebäudes zukünftig entscheidend
Welche Veränderungen bringt die EnEV nun für Bauherren? Bei Neubauten ist künftig ein Energieverbrauch von sieben Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr die Grenze. Das entspricht dem Standard des Niedrigenergie- oder "Sieben-Liter-Hauses" und einer Senkung des Heizwärmebedarfs um ein Drittel gegenüber den vorher geltenden Anforderungen. Bei der Bewertung eines Gebäudes verfolgt die neue Verordnung ein energetisch ganzheitliches Konzept. Es werden nicht mehr die Heizung oder die Wärmedämmung der Wände gesondert berechnet, ausschlaggebend ist allein die gesamte Energiebilanz des Hauses - auch unter Einbeziehung von Heizverlusten. Die EnEV zeigt hier eine Vielzahl von Einspar-Alternativen auf, die miteinander verrechenbar sind. Damit bleibt Bauherren und Planern freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die vorgegebenen Zielwerte erreichen: sei es durch verstärkten Wärmeschutz, anspruchsvollere Anlagentechnik, den Einsatz erneuerbarer Energien oder Konzepte zur Wärmerückgewinnung. In einem Energiebedarfsausweis werden die wichtigsten Informationen zu den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes künftig festgehalten - nicht zuletzt zur größeren Transparenz für Gebäudeeigentümer und Mieter sowie als Anreiz, weitere Energiesparanstrengungen zu unternehmen.
Einsparmöglichkeiten besonders bei Altbauten
Das größte Einsparpotenzial liegt im vorhandenen Baubestand. Bei anstehenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen gilt es, die Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die EnEV verpflichtet Gebäudebesitzer in bestimmten Bereichen aber auch, Altbauten nachzurüsten. Das betrifft in den nächsten Jahren vor allem die Erneuerung ineffizienter Heizkessel sowie die Dämmung von Rohrleitungen und Geschossdecken. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen u. a. beim Dach, aber auch bei Wänden und Fenstern. Diese verfügen im Vergleich zu Massivbaustoffen naturgemäß über einen höheren Wärmedurchgangswert. Die Zeiten, in denen sie als Achillesferse des Hauses galten, sind allerdings vorbei.
Exzellente Dämmwerte durch innovative Dachwohnfenster
VELUX Dachwohnfenster übertreffen beispielsweise bereits seit Mitte 2000 die Anforderungen der EnEV. Seit Juni 2001 gibt es auch ein Dachwohnfenster für den Einsatz in extrem energieeffizienten Passivhäusern. Das GGL "FAVORIT ENERGY" verfügt über den zurzeit besten Wärmedurchgangswert für Dachwohnfenster von UDFF = kDFF = 0,8 W/(m2K). Werden über Nacht die Rollläden herunter gelassen, lässt sich dieser Wert sogar noch weiter verbessern. Die von renommierten Instituten bestätigten Kennwerte erleichtern es zudem, an öffentliche Fördergelder heranzukommen. Insgesamt verknüpfen VELUX Dachwohnfenster zeitgemäße Energieeffizienz mit viel Licht, Luft und einem schönen Ausblick. Bewohner von Dachgeschossen können damit gelassen den hohen Ansprüchen des "Gebäude-TÜVs" entgegensehen.
Weitere Informationen zum Thema Energiesparen unterm Dach erhalten Sie über die VELUX Kundenbetreuung, die Sie montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer 0180/3 33 33 99 erreichen, oder im Internet unter www.VELUX.de.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Überblick
Allgemeines - Titel der Bundesverordnung: "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)" - Verabschiedung EnEV am 16.11.2001 durch den Bundestag nach jahrelanger Diskussion in verschiedenen Gremien und Verbänden - Bündelung der derzeit geltenden Wärmeschutzverordnung von 1995 und der Heizanlagen-Verordnung von 1998 - In-Kraft-Treten der EnEV am 1. Februar 2002
Neubau Ab dem 01.02.2002 gelten folgende Bestimmungen: - Niedrigenergiehaus ("Sieben-Liter-Haus") wird Standard - Senkung des maximal zulässigen Heizenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent - Berechnung basiert auf der Gesamtbilanz des Heizenergiebedarfs - Einführung eines Energiebedarfsausweises
Gebäudebestand Bis zum 31.12.2006 müssen folgende Auflagen erfüllt sein: - Austausch von Gas- und Öl-Heizkesseln von vor 01.10.1978 (bei Erneuerung des Brenners nach dem 01.11.1996 Austausch bis 31.12.2008) - Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie von Armaturen in nicht beheizten Räumen - Dämmung zugänglicher, nicht ausbaufähiger oberster Geschossdecken von beheizten Räumen - größtmögliche Verbesserung der energetischen Qualität eines Hauses bei Modernisierungsmaßnahmen
Informationen zur EnEV, zu Fördermöglichkeiten und energieeffizientem Bauen bei der Deutschen Energie Agentur (dena) unter www.deutsche-energie-agentur.de
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