| Titel: | Planungsamt ausgeflogen - Bürgerbeteiligung weiter "verkürzt" | Datum: | 8.6.01, 9:37 | artikel: | Betriebsauflug der Stadtverwaltung verhinderte Wahrnehmung von Bürgerrechten
Am Freitag, 18. Mai, unternehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung ihren Betriebsausflug. Alle Dienststellen der Verwaltung waren an diesem Tag geschlossen - Ausnahmen: das Wilhelm-Fabry-Museum und die Historische Kornbrennerei.
Am Freitag, 18. Mai, endete die vom Bürgermeister per Dringlichkeitsentscheidung bereits verkürzte Frist für die erneute Offenlage der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich "Giesenheide"/Nordring. Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Umwandlung dieser großen Frei- und Erholungsfläche im Norden in ein Gewerbegebiet Einwände vorbringen wollten, konnten dieses vom 30.4. bis einschließlich 18.5.2001 tun. Laut Amtsblatt 13/01 lag die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Erläuterungsbericht in dieser Zeit während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 443, "zu jedermanns Einsicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen zu dem Planentwurf während der Zeit der Auslegung vorgebracht werden können."
Mehrere Hildener Bürger, die am Vormittag des 18. Mai, dem letzten Tag der öffentlichen Auslegung dieses Planvorhabens, ihre Einwände vortragen, zu Protokoll geben oder einfach nur die Planunterlagen einsehen wollten, standen vor den verschlossenen Türen des Rathauses. Nirgendwo ein Hinweis auf einen "Notdienst" im Planungsamt, der ihnen erlaubt hätte, ihre gesetzlich garantierten Beteiligungsrechte in einem Planverfahren wahrzunehmen und z.B. die Planunterlagen zu studieren.
Irgendwann wurden sie vom Hausmeister erspäht, der ihnen zwar nicht das Betreten des Gebäudes gestattete, aber immerhin durch Herbeirufung einer Standesbeamtin die Möglichkeit eröffnete, schriftlich vorbereitete Anregungen zum Planverfahren abzugeben. Schlechte Karten hatten die Bürger, die ins Planungsamt wollten, um einen Blick in die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung und den dazu verfassten Erläuterungsbericht zu studieren. Ihnen konnte nicht geholfen werden.
Auf diese Weise hat die Stadtverwaltung, an deren Spitze der Bürgermeister steht, das bereits verkürzte Offenlegungsverfahren auf kaltem Wege um einen weiteren Tag beschnitten. Die im Baugesetzbuch niedergelegten Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger wurden von der Stadtverwaltung eindeutig verletzt. Fristen für die Offenlage eines Planes sind keine Gnadenakte, sondern verpflichtende Bestandteile einer ordnungsgemäß durchgeführten Bürgerbeteiligung, die notfalls auch eingeklagt werden könnten.
Die "kalte" Aussperrung der Bürgerinnen und Bürger, die Einwände gegen die Bebauung der Giesenheide hätten vorbringen wollen, wird nicht nur ein politisches Nachspiel haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die so Ausgesperrten gerichtlich zur Wehr setzen werden.
Bürgermeister Scheib sollte endlich begreifen, dass ihn nicht die Investoren zum Chef der Hildener Stadtverwaltung gewählt haben.
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