Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Kindergeld und Eheschließung
Ort:München
Aktenzeichen:VI R 13/99
Datum:2000
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Ein volljähriges Kind hat bei Eheschließung keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Da hier eine Unterhaltspflicht des Angetrauten besteht. Eine Ausnahme: Der Ehegatte kann den Unterhalt aufgrund des geringen Einkommens nicht erbringen. So bleibt das Kindergeld wenigstens im Heiratsmonat erhalten.

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