Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Telefonsex ist Gewerbebetrieb
Ort:München
Aktenzeichen:X R 142/95
Datum:2000
Jahr:1995
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Ein telefonischer Auftragsdienst für Telefonsex ist Gewerbebetrieb, da ein eigenes Angebot für Dienstleistungen vorliegt. mit Gewinnerzielungsabsicht, egal ob es gegen gute Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt.

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