Majos Steuerdatenbank

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FinanzgerichtUrteilOrtAktenzeichenDatumJahrEMailHomepageUrteilstext
BFHDarlehensverträge zwischen AngehörigenMünchenX R 121/8820001988majo2000@web.dewww.majo2000.deDarlehensverträge zwischen nahen Angehörigen müssen dem Fremdvergleich standhalten, um anerkannt zu werden. Der Vertrag sollte schriftlich gemacht werden uns den Darlehensbetrag, Darlehenszinssatz, Tilgung und Laufzeit sowie Zahlungsweg und Sicherheiten enthalten.
BFHDarlehensverträge zwischen AngehörigenMünchenIV R 60/9820001998majo2000@web.dewww.majo2000.deDarlehensverträge zwischen nahen Angehörigen müssen dem Fremdvergleich standhalten, um anerkannt zu werden. Der Vertrag sollte schriftlich gemacht werden uns den Darlehensbetrag, Darlehenszinssatz, Tilgung und Laufzeit sowie Zahlungsweg und Sicherheiten enthalten.
BFHDarlehensverträge zwischen AngehörigenMünchenVII R 1/8820001988majo2000@web.dewww.majo2000.deBedenklich ist die Kreditaufnahme der Eltern von ihrem Nachwuchs, wenn das Geld ihnen zuvor geschenkt wurde.
BFHDarlehensverträge zwischen AngehörigenMünchenIX R 51/9220001992majo2000@web.dewww.majo2000.deDie Darlehensschenkung an den Ehegatten über den Umweg des minderjährigen Nachwuchses bei den Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung wird nicht anerkannt.
FG MünchenFeststellung der VaterschaftMünchen6 K 1641/9920001999majo2000@web.dewww.majo2000.deDie Kosten zur Feststellung der Vaterschaft eines nichtehelichen Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten für einen Vaterschaftsprozess entstünden nicht zwangsläufig, so das FG München. Der Vater hätte durch Bekenntnis den Prozeß vermeiden können.
MünsterEigenheimzulage für zwei Immobilien gleichzeitigMünster11 K 2872/9920011999majo2000@web.dewww.Majo2000.deBei Ehegatten dürfen zwei Immobilien für die Eigenheimzulage nicht in einem räumlichen Zusammenhang stehen. In dem Gebäude befanden sich 3 Wohnungen, die einmal als Büroräume für die eigene GmbH andererseits je als Wohnung des Ehepartners genutzt wurden. Da hier eine einheitliche Lebensführung gegeben ist, wurde die doppelte Zulage versagt.
FG NürnbergEigenheimzulage - Welches Einkommensjahr zählt ?NürnbergIII 156/199919992001majo2000@web.dewww.Majo2000.deFür die Eigenheimzulage ist das Jahr der Anschaffung / Herstellung als Beginn des Förderzeitraums zu sehen und nicht erst bei Bezug der Wohnung. - Revision beim BFH
BFHEigenheimzulage für den WintergartenMünchenX R 16/9620011996majo2000@web.dewww.Majo2000.deBefindet sich der Wintergarten mehrere Meter entfernt vom Gebäude ist dies nicht als Erweiterung des Wohnraums zu sehen, sondern als gesondertes Wirtschaftsgut. Hierbei handelte es sich nicht um einen echten Anbau lt. BFH.
FG MünchenKosten der Feststellung der VaterschaftMünchen6 K 1641/9920011999majo2000@web.dewww.Majo2000.deDie Kosten der Feststellung der Vaterschaft eines nicht ehelichen Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Diese Aufwendungen entstehen nicht zwangsläufig.
BFHKinderfreibetrag und Examen der TochterMünchenVI R 143/9920011999majo2000@web.dewww.Majo2000.deEin Vater wollte für seine Tochter, die gerade ihr Examen gemacht hatte, einen Kinderfreibetrag beanspruchen. Die Tochter hatte bereits eine Akademikerstelle angenommen. Die Prüfungsergebnisse lagen aber noch nicht vor. Grundsätzlich wäre der Kinderfreibetrag zu gewähren, aber die Unterhaltspflicht des Vaters entfällt mit der Annahme der Vollzeiterwerbsstelle durch die Tochter. Somit entfällt hier der Freibetrag.
BFHLiebhaberei WeingutMünchenIV R 46/9920011999majo2000@web.dewww.Majo2000.deWenn die Verluste aus land- und forstwirtschaftlichen Einkünften ständig höhere Verluste im Weingut produzieren und die Erbin nichts dagegen tut, ist das Weingut als Liebhaberei zu betrachten. Eine spätere bessere Erkenntnis steht der Nichtanerkennung der Verlust derzeit nicht entgegen.
BFHEigenheimzulage und MitunternehmerschaftMünchenIX R 25/9820011998majo2000@web.dewww.Majo2000.deDie anteilige Eigenheimzulage ist auch dann zu gewähren, wenn die anderen Miteigentümer keinen Anspruch auf Eigenheimzulage haben oder eine abweichende Vereinbarung über die Verteilung des Förderbetrages getroffen wurde oder bei einem Miteigentümer die anteiligen Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage deutlich übersteigen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG).
FG NiedersachsenEigenheimzulage auch für FereinhausNiedersachsen1 K 511/9620011996majo2000@web.dewww.Majo2000.deDa das Eigenheim im Sondernutzungsgebiet dauernd zu Wohnzwecken genutzt wurde, wurde die Zulage gewährt.
BFHÜbernachtungskosten und VorsteuerabzugMünchenV R 49/0020012000majo2000@web.dewww.Majo2000.deDie Neuregelung ab 01.04.99 schließt den Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten aus. Der Unternehmer kann sich auf die für ihn günstigere EU-Richtlinie berufen. Demnach ist der Vorsteuerabzug zu gewähren.
BFHWerbungskosten - Verkauf eines Hauses bei Versetzung ?MünchenVI R 17/9620011996majo2000@web.dewww.Majo2000.deWer aus beruflichen Gründen umzieht und dadurch sein Haus verkauft, kann die Veräußerungskosten nicht als Werbungskosten absetzen. Es sei denn der Arbeitgeber macht die Versetzung wieder rückgängig. Hier überwiegt dann die berufliche Sphäre.
BFHTelefonsexMünchenX R 142/9520011995majo2000@web.dewww.Majo2000.deDas Anbieten von Telefonsex ist Gewerbebetrieb mit der Absicht zur Gewinnerzielung. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob gegen ein gesetzliches Verbot oder Gebot oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.
BFHSchadenersatzMünchenV R 16/9920011999majo2000@web.dewww.Majo2000.deUmbuchungsgebühren sind kein Schadenersatz, sondern eine umsatzsteuerpflichtige Einnahme für die Fluggesellschaft, da es sich um einen höheren Preis handelt.
BFHHaushaltsarbeit bei KindMünchenXI R 120/9620011996majo2000@web.dewww.Majo2000.deBeschäftigungsverhältnisse von Lebensgefährten im eigenen Haushalt sind nicht steuerlich absetzbar, wenn diesezugleich Elternteil eines der zu betreuenden Kinder ist. Hier wird die Arbeitsleistung für das eigene Kind erbracht.
BFHFirmenwagen und die private NutzungMünchenIV R 27/0020012000majo2000@web.dewww.Majo2000.deDer private Anteil eines Firmenwagens kann monatlich mit ein Prozent des Listenpreises ermittelt werden. Das Finanzgericht stimmte zu, dass bei gebrauchten Kfz der Anteil zu hoch wäre, jetzt ist die Revision beim BFH abzuwarten.

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